Keine Angst vor Abmahnungen: Bilddatenbank richtig einsetzen

Für Unternehmen, die oft große Mengen an Fotos haben, wird es immer wichtiger, sich vor urheberrechtlichen Abmahnungen zu schützen. Dienstleister für Fotografen durchforsten das Internet nach urheberrechtlich geschützten Fotos, für die der Publisher keine Nutzungslizenz vorweisen kann.

Die Folge ist eine starke Zunahme im Bereich der urheberrechtlichen Abmahnungen, die auch von den Streitwerten und Schadensersatzforderungen her inzwischen schmerzhafte Stiche verursachen können.

Mitarbeiter wissen oft nicht, wer ein Foto gemacht hat, wie dieses Bild ins Unternehmen kam und ob überhaupt eine Nutzungslizenz für dieses bestimmte Foto erworben wurde.

Bilddatenbank schützt vor Abmahnungen

 

In einer Bilddatenbank sollten neben den Bilddaten auch Angaben zum Urheber und zum Lizensierungsstand aufgenommen werden.

So kann bereits bei der Auswahl eines Bildes auf einen Blick gesehen werden, ob das Bild genutzt werden darf, wer als Fotograf oder Videoautor genannt werden muss und ob dieses Foto auch auf sozialen Netzwerken eingesetzt werden kann.

Nur wenige Mitarbeiter wissen, dass die Verbreitung eines Fotos über soziale Netzwerke unter Umständen einen Urheberrechtsverstoß auslöst. Beispiel facebook: In den Nutzungsbedingungen von facebook steht, dass der Nutzer für jedes hochgeladene Bild der Firma facebook eine Nutzungslizenz erteilt. Und das ist verboten, wenn es nicht explizit im Vertrag mit dem Fotografen erlaubt wurde.

Mittelstand ist gefährdet

„Aus der Beratung unserer Agentur Avandy wissen wir“,  so Markus Burgdorf Geschäftsführer von Avandy, „dass gerade mittelständische Unternehmen besonders von Abmahnungen bedroht sind, weil sie keine rechtssichere Fotoverwaltung haben. Bilder werden in Ordnern auf Computern oder in Bilddatenbanken im Intranet gespeichert, aber es gibt keinen echten Owner dafür. So pflegen mehrere Mitarbeiter den Fotobestand, aber keiner ist wirklich verantwortlich.“

Wenn dann andere Mitarbeiter die Fotos verwenden, ist deren Herkunft oft unklar und manchmal sogar nicht mehr nachzuvollziehen.

„Erst kürzlich hatten wir im Rahmen der Socialmedia-Beratung eines Kunden den Fall, dass ein Mitarbeiter ein gutes Foto auf facebook verwendet hatte, das wir auch gerne für die Unternehmensseite nutzen wollten. Auf Nachfrage stellte sich heraus, dass dieses Bild von einer anderen facebook-Präsenz des Unternehmens entnommen worden war. Der andere Mitarbeiter, der die andere facebook-Seite betreut,  wusste zunächst auch nicht, woher das Bild war, bis er sich erinnern konnte, dass das Bild von einem Kunden aufgenommen worden war. Der hatte ihm das Bild per Email geschickt – aber es gab keine Vereinbarung, die eine Nutzung gerechtfertigt oder erlaubt hätte. Das Bild hatte sich einfach selbstständig gemacht und war so zum vorgeblichen Allgemeingut geworden“,

erinnert sich Markus Burgdorf.

Eine gefährliche Situation, die zu hohen Schadensersatzforderungen des Fotografen hätte führen können. Einer kopiert vom anderen und keiner weiß, woher das Bild kommt und ob es überhaupt verwendet werden darf.

Es macht daher Sinn, im Rahmen eines Projektes im Unternehmen den Umgang mit Bildern zu professionalisieren und so das Rechtsrisiko zu vermindern.

Dabei kann man auch gleich überprüfen, ob die aktuelle Lösung für die Archivierung von digitalen Daten noch zeitgemäß ist.